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   BFH, 05.05.1972 - VI R 87/69   

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https://dejure.org/1972,769
BFH, 05.05.1972 - VI R 87/69 (https://dejure.org/1972,769)
BFH, Entscheidung vom 05.05.1972 - VI R 87/69 (https://dejure.org/1972,769)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 1972 - VI R 87/69 (https://dejure.org/1972,769)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zinsgutschriften aus Bausparguthaben - Begünstigte Bausparleistungen - Bausparvertrag - Sicherungsabtretung - Auffüllungskredit - Zuteilung der Bausparsumme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zinsen aus Bausparguthaben gehören auch bei Auffüllungskredit zu den begünstigten Bausparleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 106, 64
  • DB 1972, 1562
  • BStBl II 1972, 732
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.03.1968 - VI R 49/67

    Bausparvertrag - Abtretung der Rechte - Bankkredit - Auffüllung der Bausparsumme

    Auszug aus BFH, 05.05.1972 - VI R 87/69
    Das FA hält die Revision unter Hinweis auf das Urteil des Senats VI R 49/67 vom 22. März 1968 (BFH 91, 507, BStBl II 1968, 404) für unbegründet.

    Der Senat hat bereits in den Urteilen VI R 49/67 (a. a. O.) und VI R 305/66 vom 22. März 1968 (BFH 92, 82, BStBl II 1968, 510) dargelegt, daß begünstigte Bausparleistungen nicht im Wege der Auffüllung von Sparguthaben durch Aufnahme eines Kredits unter Abtretung der Rechte aus dem Bausparvertrag erbracht werden können.

  • BFH, 01.02.1957 - VI 78/55 U

    Ausfertigungsgebühr und Versicherungssteuer als berücksichtigungsfähige

    Auszug aus BFH, 05.05.1972 - VI R 87/69
    Geht man mit dem Urteil des Senats VI 78/55 U vom 1. Februar 1957 (BFH 64, 268, BStBl III 1957, 103) davon aus, daß im Bereich des Einkommensteuerrechts von dem wirtschaftlichen Gehalt des jeweiligen Sachverhalts ausgegangen werden muß, so kommt es für die Frage, ob eine Sparleistung aus eigenen oder aus fremden Mitteln erbracht worden ist, wesentlich auf den Zusammenhang zwischen der Sparleistung und der Herkunft der für diese verwendeten Mittel an.
  • BFH, 22.03.1968 - VI R 293/66

    Bausparvertrag - Ablauf der Sperrfrist - Erlangung eines Kredits -

    Auszug aus BFH, 05.05.1972 - VI R 87/69
    In dieser Abtretung kann aber nach Auffassung des Senats nur eine Sicherungsvereinbarung gesehen werden (vgl. dazu das Urteil des Senats VI R 293/66 vom 22. März 1968, BFH 91, 504, BStBl II 1968, 402).
  • BFH, 17.09.1953 - IV 155/53 U

    Begriff der "fremden Mittel" - Fremde Mittel bei steuerbegünstigtem Sparen -

    Auszug aus BFH, 05.05.1972 - VI R 87/69
    Von fremden Mitteln kann nach dem Urteil des BFH IV 155/53 U vom 17. September 1953 (BFH 58, 48, BStBl III 1953, 310) nur dann die Rede sein, wenn die erbrachte Sparleistung auch bei wirtschaftlicher Betrachtung aus dem Vermögen eines Dritten stammt.
  • BFH, 22.03.1968 - VI R 305/66

    Rückzahlung der Wohnungsbauprämien bei teilweiser prämienschädlicher Verwendung

    Auszug aus BFH, 05.05.1972 - VI R 87/69
    Der Senat hat bereits in den Urteilen VI R 49/67 (a. a. O.) und VI R 305/66 vom 22. März 1968 (BFH 92, 82, BStBl II 1968, 510) dargelegt, daß begünstigte Bausparleistungen nicht im Wege der Auffüllung von Sparguthaben durch Aufnahme eines Kredits unter Abtretung der Rechte aus dem Bausparvertrag erbracht werden können.
  • BFH, 08.02.1983 - VIII R 163/81

    Werbungskosten - Bausparverträge - Abschlußgebühren

    Die Urteile vom 5. Mai 1972 VI R 87/69 (BFHE 106, 64, BStBl II 1972, 732) und vom 15. Dezember 1972 VI R 227/69 (BFHE 107, 529, BStBl II 1973, 162) bemerken zwar, daß die Guthabenzinsen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören, schließen jedoch nicht aus, daß über § 20 Abs. 3 EStG eine Umqualifizierung stattfindet.
  • BFH, 29.11.1973 - VI R 25/73

    Prämienbegünstigung von Bausparbeiträgen, die nach "Nullbeleihung" der Ansprüche

    Der vorliegende Fall einer "Nullbeleihung" unterscheide sich wesentlich von der Fallgestaltung, in der Eigenleistungen erbracht worden seien, diese zur Kreditunterlage der Beleihung gemacht worden seien und anschließend weitere Aufwendungen erfolgten (vgl. den dem BFH-Urteil vom 5. Mai 1972 VI R 87/69, BFHE 106, 64, BStBl II 1972, 732, zugrunde liegenden Fall), wobei -- ggf. anteilmäßig -- die gewährten Vergünstigungen zurückzufordern seien.

    Das hat der Senat im Urteil vom 5. Mai 1972 VI R 87/69 (BFHE 106, 64, BStBl II 1972, 732) sogar für Zinsgutschriften aus Bausparguthaben, die durch eine schädliche Beleihung erlangt worden sind, anerkannt.

  • BFH, 09.11.1982 - VIII R 188/79

    Zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Guthabenzinsen aus Bausparverträgen

    dd) Die Berufung des FA auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Mai 1972 VI R 87/69 (BFHE 106, 64, BStBl II 1972, 732) und vom 15. Dezember 1972 VI R 227/69 (BFHE 107, 529, BStBl II 1973, 162) geht fehl.
  • BFH, 15.12.1972 - VI R 227/69

    Bausparer - Zinsen - Gutschrift durch Bausparkasse - Sonderausgaben -

    Der Senat hat zu dieser Frage aus Anlaß der Gutschrift von Bausparzinsen nach der Aufnahme eines Auffüllungskredits in dem Urteil des BFH vom 5. Mai 1972 VI R 87/69 (BFH 106, 64, BStBl II 1972, 732) Stellung genommen.
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